Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten der Makler in Rheinland - Pfalz. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemeinen kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter strengster Einhaltung der Standesregeln unseres Berufstandes. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen ausgerichtet.
Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt ein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu nachfolgenden Bestimmungen zustande:
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich - Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten. Sie sind nur für den Adressaten bestimmt, eine Weitergabe der Informationen an Dritte ist untersagt. Ist Ihnen unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle binnen 7 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher Sie die Kenntnis erlangt haben. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte erneut angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Offerte abzulehnen.
Doppeltätigkeit
Die Firma Preuss Immobilien ist ferner berechtigt, auch für die Käuferseite provisionspflichtig zu werden. Der Makler übt insoweit eine Doppelmaklertätigkeit aus und ist auch für den Käufer tätig, was hiermit durch den Auftraggeber ausdrücklich gebilligt wird. Der Makler wird sich dabei auf eine neutrale Vermittlertätigkeit beschränken. Die Doppeltätigkeit führt nicht zu einer Verwirkung des Honoraranspruches.
Courtage
Unsere Provisionssätze betragen gegenwärtig 3,57 % incl. MwSt aus dem Kaufpreis - sind aber auch variabel vereinbar und verdient, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Kaufvertrag zustande kommt. Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen, sie ist fällig mit Abschluß des Kaufvertrages, Mitursächlichkeit genügt. Ein Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Kaufvertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.
Notarielle Beurkundung
Die Firma Preuss Immobilien hat einen Anspruch auf die Teilnahme am Beurkundungstermin sowie auf eine Ausfertigung der Kaufvertrages. Ebenso steht der Firma Preuss Immobilien das Recht zu, eine Maklerpassage zu eigenen Gunsten in die notarielle Urkunde mit aufzunehmen.
Haftung
Der Makler haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten des Objektes.
Urheberrecht
Inhalt und Struktur der Internetseiten von Preuss Immobilien insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bild- und Grafikmaterial bedarf im Einzelfall der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Erlaubnis durch den Urheber.
Die Übertragung und Verwendung durch die von Preuss Immobilien bereitgestellten Daten in anderen, kommerziellen Informationssystemen sowie das Herunterladen von Dateien und Texten und die Vervielfältigung für gewerbliche Zwecke ist untersagt. Jeder Missbrauch wird rechtlich verfolgt.
Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Preuss Immobilien zur Erfüllung dieses Vertrages befugt ist, die notwendigen persönlichen Daten des Auftraggebers zum Zwecke der automatischen Datenverarbeitung zu speichern und zu übermitteln, der Auftraggeber verzichtet deshalb auf weitere Benachrichtigungen im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.
Schlußbestimmungen
Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so sind die anderen Regelungen nicht unwirksam. Vielmehr ist die unwirksame Regelung durch eine gesetzlich zulässige, ihre entsprechend wirtschaftlich sinnvolle neue Regelung zu ersetzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann im Sinne des HGB, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Maklerverhältnis ergebenden Verpflichtungen und Ansprüchen 67269 Grünstadt, im übrigen gilt ausschließlich Deutsches Recht.

